Ab dem Jahr 1849 wurden das Tragen der Amtstracht zur
Pflicht und die Maße der Robe zentimetergenau festgelegt. Heutzutage ist die
Form der Robe etwas freier und individueller zu gestalten. In Österreich
spricht man im Übrigen nicht von einer Robesondern von einem Talar, der sich
in der Regel jedoch nicht sonderlich von der Robe unterscheidet. Seit dem
15. Jahrhundert ist der Doktorhut bekannt und gehörte mit zur Amtskleidung
von Gelehrten und Professoren.